Die folgende Checkliste wird benutzt, um die Vollständigkeit eines eingereichten Bauantrags zu überprüfen. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie für Ihr Projekt alle Unterlagen beieinander haben, kann sie auch Ihnen gute Dienste leisten. Konkrete Fragen, z. B. welche Nachbarn Sie um Unterschrift bitten müssen, beantworten wir Ihnen gerne bevor Sie den Bauantrag offiziell einreichen.
Denken Sie bitte daran: unvollständige Anträge können wir leider nicht zur Bearbeitung entgegen nehmen!
Für die Gemeinden, Märkte, Städte und Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis Weilheim-Schongau
zur Prüfung der Minimalvoraussetzungen für die Vollständigkeit eines Bauantrags:
Gemeinde
Bauherr
Aktenzeichen
Bauvorhaben
vorhanden oder entbehrlich
fehlt noch
I.
Unterlagen, die für einen Bauantrag in jedem Fall erforderlich sind:
1.
Bauplanmappen und Bauantragsformular ( 3-fach), welche insbesondere enthalten müssen:
a) Namen, Anschriften und Unterschriften aller antragstellender Bauherren (Ziff.2,13)
b) Bei Bauanträgen juristischer Personen Benennung eines bevollmächtigten Vertreters des Bauherren (Ziff.2)
c) Bei Bau auf fremden Grund: Name, Anschrift und Unterschrift des Grundeigentümers (Ziff. 5)
d) Name, Anschrift und FlNr. Der umliegend betroffenen Nachbarn (Ziff. 6)
e) Name, Anschrift und Unterschrift des Entwurfverfassers (Ziff. 7,13)
2.
Baubeschreibung ( 3-fach)
3.
Erhebungsbogen für Baugenehmigung bzw. bei Abbruch für Bau- abgang (einfach) mit Unterschrift
4.
Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung, Berechnung der überbauten Fläche, des umbauten Raumes und der Baukosten
5.
Berechnung der Grundflächen-, Geschossflächen- u. Baumassenzahl
6.
Amtlicher Lageplan (Original) im Maßstab 1:1000 (einfach und nicht älter als 6 Monate)
7.
Kopie des amtlichen Lageplans ( 4-fach) die insbesondere enthalten muss:
a) Die geplante bauliche Anlage mit Einzeichnung der erfoderlichen Abstandsflächen
b) Die Flurnummern und die Eigentümer des Baugrundstücks und aller Nachbargrundstücke
c) Die Unterschriften des oder der Bauherren, des planvorlageberechtigten Entwurfverfassers und aller Nachbarn (bei Unterschriftsverweigerung Angabe deren vollständige Anschrift im Bauantragsformular ausreichend; bei auf die Bauzeichnungen kopierten Lageplan dortige Unterschriften ausreichend)
8.
Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (3-fach), die insbesondere enthalten müssen:
a) Die Grundrisse aller Geschosse mit Raumbezeichnung, Fläche und Geschosshöhe,
b) die Schnitte,
c) den Abschnitt des vorhandenen und künftigen Geländes in den Ansichten und in den Schnitten,
d) alle Ansichten,
e) Die Unterschriften des oder der Bauherren, des planvorlageberechtigten Entwurfverfassers und aller Nachbarn (bei Unterschrifts verweigerung: Angabe deren vollständige Anschrift im Bauantrags formular ausreichend)
9.
Zeichnerischer und rechnerischer Stellplatznachweis
II.
Unterlagen, die für einen Bauantrag in bestimmten Fällen zusätzlich zu den unter I. genannten Unterlagen erforderlich sind:
1.
Bei Sonderbauten: Nachweis der Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile und über den vorbeugenden Brandschutz
2.
Bei Doppel- oder Reihenhäusern: Für jedes Gebäude (Hausteil) gesonderte Unterlagen und Unterschriften
3.
Die für die Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlichen Bauvorlagen
III.
Unterlagen für besondere Bauanträge:
z.B. Werbeanlagen, Anträge auf Abbruch, Tekturen, Kiesentnahmestätten, Geländeauffüllungen