II.   Tagebuch der Auflösung
Das Ende eines geistlichen Konzerns - Kloster Polling wird aufgelöst.

4.11.1802
Reichsfreiherr von Stengel trifft abends in Polling ein und verliest vor dem zusammengerufenen Konvent im Kapitelsaal das Auflösungsdekret.

5.11.1802
Von Stengel lässt sich alle Rechnungsbücher vorlegen und alle Kassen der Propstei, Hausmeisterei und Kellerei vorstürzen. Über den Barüberschuss von 1007 fl 54 kr kommt es zu einem Disput. Der Prälat erklärt 50 fl als Einlage der Kirche Forstenried, weiters sei darunter eine noch nicht in Rechnung gebrachte Sammlung bayerischer Taler, und der Rest sei sein Privateigentum. Es wird alles beschlagnahmt, ebenso die Kassen der Pollinger Bruderschaften. Die dem Kloster anvertrauten Geldeinlagen werden von den Besitzern bestätigt und an diese ausgehändigt. Von Stengel behauptet, das Kloster hätte die meisten Einlagen angegriffen und zu eigenem Verbrauch verwendet, teils aber auch an das Kloster Steingaden verliehen. Er spricht die Hoffnung aus, die Einleger wären dadurch gewitzigt und würden ihr Geld nicht mehr „durch Hinterlegung in einer gefährlichen Depositenkasse der Circulation (dem Umlauf) entziehen. " Diese Gelder können zu seinem Leidwesen vom Staat nicht eingezogen werden. Das Kloster hatte die Einlagen im Sinne einer Depositenbank wieder verliehen, aber keineswegs unterschlagen.(1)
Alle Vorräte (Getreide, Heu, Lebensmittel) müssen vorgewiesen werden. Sie gehen in kurfürstliches Eigentum über. Über die künftige Verwendung der Vorräte haben der Propst und der provisorisch in kurfürstlichen Dienst genommene Klosterrichter Buch zu führen. Jede Veräußerung ist untersagt. Archive, Bibliothek, Naturalienkabinett, Münzsammlung und physikalisches Museum werden versiegelt. Freiherr von Stengel nimmt ein vorläufiges Inventar vom Mobiliar der Zellen und Gastzimmer, der Gemälde, Kunstgegenstände, sonstigen Wertsachen und aller übrigen beweglichen und unbeweglichen Güter auf. Die Kataloge aller Sammlungen werden in ein eigenes Zimmer versperrt, damit die kurfürstliche General-Landes-Direktion dieselben nach Belieben anfordern kann. Die künftige Rechnungsführung des Klosters hat sich an die aufgenommenen Bestände zu knüpfen. Alle Vermögensverhandlungen sind durch die Mitunterschrift des Klosterrichters zu legalisieren.

Die Bestandsaufnahme im Pollinger Maierhof nennt:
215 Tgw. Acker, 72 Tgw. zweimähdige Wiesen, 65 Tgw. einmähdige Wiesen, 93 Pferde, 299 Stück Rindvieh, 39 Schafe, 60 Schweine, ein zweistöckiges Maierhaus von 1711, den Kuhstall, den Mastochsenstall, den Zugochsenstall, den Pferdestall...

(1) Polling hatte 1803 verliehen: 50 000 fl an den Staat (an die Landschaft = Ständevertretung), 8 000 fl an andere Klöster, 78 000 fl an 300 Privatpersonen im südwestlichen Bayern. Nachdem die Klöster als Kreditgeber für Grunduntertanen, Staat und andere Klöster ausfielen, wurde der Kreditmarkt eng, besonders Landbewohnern war es nahezu unmöglich, einen Kredit zu bekommen.


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