|
II. Tagebuch
der Auflösung
Das Ende eines geistlichen
Konzerns - Kloster Polling wird aufgelöst.
4.11.1802Reichsfreiherr von
Stengel trifft abends in Polling ein und verliest
vor dem zusammengerufenen Konvent im Kapitelsaal das
Auflösungsdekret.
5.11.1802 Von Stengel
lässt sich alle Rechnungsbücher vorlegen und alle
Kassen der Propstei, Hausmeisterei und Kellerei vorstürzen.
Über den Barüberschuss von 1007 fl 54 kr kommt es zu
einem
Disput. Der Prälat erklärt 50 fl als Einlage der
Kirche
Forstenried, weiters sei darunter eine noch nicht in Rechnung gebrachte
Sammlung bayerischer Taler, und der Rest sei sein Privateigentum. Es
wird alles beschlagnahmt, ebenso die Kassen der Pollinger
Bruderschaften. Die dem Kloster anvertrauten Geldeinlagen werden von
den Besitzern bestätigt und an diese ausgehändigt.
Von
Stengel behauptet, das Kloster hätte die meisten Einlagen
angegriffen und zu eigenem Verbrauch verwendet, teils aber auch an das
Kloster Steingaden verliehen. Er spricht die Hoffnung aus, die Einleger
wären dadurch gewitzigt und würden ihr Geld nicht
mehr
„durch
Hinterlegung in einer gefährlichen Depositenkasse der
Circulation (dem Umlauf) entziehen. " Diese
Gelder können zu
seinem Leidwesen vom Staat nicht eingezogen werden. Das Kloster hatte
die Einlagen im Sinne einer Depositenbank wieder verliehen, aber
keineswegs unterschlagen.(1)
Alle Vorräte (Getreide, Heu, Lebensmittel) müssen
vorgewiesen
werden. Sie gehen in kurfürstliches Eigentum über.
Über
die künftige Verwendung der Vorräte haben der Propst
und der
provisorisch in kurfürstlichen Dienst genommene Klosterrichter
Buch zu führen. Jede Veräußerung ist
untersagt.
Archive, Bibliothek, Naturalienkabinett, Münzsammlung und
physikalisches Museum werden versiegelt. Freiherr von Stengel nimmt ein
vorläufiges Inventar vom Mobiliar der Zellen und Gastzimmer,
der
Gemälde, Kunstgegenstände, sonstigen Wertsachen und
aller
übrigen beweglichen und unbeweglichen Güter auf. Die
Kataloge
aller Sammlungen werden in ein eigenes Zimmer versperrt, damit die
kurfürstliche General-Landes-Direktion dieselben nach Belieben
anfordern kann. Die künftige Rechnungsführung des
Klosters
hat sich an die aufgenommenen Bestände zu knüpfen.
Alle
Vermögensverhandlungen sind durch die Mitunterschrift des
Klosterrichters zu legalisieren.Die Bestandsaufnahme im Pollinger Maierhof nennt: 215 Tgw. Acker, 72 Tgw. zweimähdige Wiesen, 65 Tgw. einmähdige Wiesen, 93 Pferde, 299 Stück Rindvieh, 39 Schafe, 60 Schweine, ein zweistöckiges Maierhaus von 1711, den Kuhstall, den Mastochsenstall, den Zugochsenstall, den Pferdestall... (1) Polling hatte 1803 verliehen: 50 000 fl an den Staat (an die Landschaft = Ständevertretung), 8 000 fl an andere Klöster, 78 000 fl an 300 Privatpersonen im südwestlichen Bayern. Nachdem die Klöster als Kreditgeber für Grunduntertanen, Staat und andere Klöster ausfielen, wurde der Kreditmarkt eng, besonders Landbewohnern war es nahezu unmöglich, einen Kredit zu bekommen. |