...während er gleichzeitig die fürstlichen Potenzen im Reich in die Schranken wies: Heinrich befahl, wenn man so will, das Reich in die Obhut der Kirche.
Man hat diesen König ein Jahrhundert später heiliggesprochen, dann auch seine Gemahlin Kunigunde. Und tatsächlich ist das ostfränkisch-deutsche Reich wohl niemals so konsequent auf die Amtskirche hin ausgerichtet worden wie damals.



Kaiser Heinrich II. wurde 1146, seine Gemahlin Kunigunde im Jahr 1200 zur Ehre der Altäre erhoben.
In der Pollinger Stiftskirche erwählte man diese beiden Heiligen als Assistenzfiguren für den Tabernakel auf dem Hochaltar.
(gefertigt von Job. Bapt. Sträub, 18. Jh.)

Bei soviel ,Heiligkeit' und sakraler Würde müssen wir dennoch etwas ketzerisch fragen: Warum hat Heinrich dazu König werden müssen? Weshalb hat nicht schon der Bayernherzog in seinem Machtbereich eine solche Wiederbelebung der Kirche vorgenommen? Es ist ja bekannt, daß der kirchenpolitische Reformeifer Heinrichs nicht von ungefähr stammte, sondern bereits sein Vater, Heinrich d. Zänker, Anstalten in diese Richtung unternahm. Bekannt ist ebenfalls, daß der Herzog von Bayern um die Jahrtausendwende eine enorme, fast königsgleiche Machtstellung innehatte. Die Quellen sprechen von einer vizeköniglichen Geltung der bayerischen Liudolfinger, von Bayern als einem „ducatus monarchia", von seinem Herzog als einem ,regalis dux".3A Und genau dort liegt auch der Grund für Heinrichs...


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